An die Kinder Grundstück verkaufen – das ist zu beachten

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Manche Eltern wollen an ihre Kinder ihr Grundstück verkaufen. Der eine oder andere versucht damit, das Finanzamt auszutricksen, um die Erbschaftssteuer zu umgehen. Andere möchten damit sicherstellen, das ein bestimmtes Kind das Grundstück bekommt. Was auch immer der Grund sein mag, es gibt einige Details, auf die beim Verkauf eines Grundstücks an die Kinder zu achten ist.


Verkauf unter dem Wert ist nicht möglich


Eltern, die ihre Kinder lieben, möchten ihr Grundstück gerne so günstig wie möglich verkaufen. Doch der Verkauf des Grundstücks für einen Euro oder stark unter dem Wert funktioniert in der Regel nicht, ohne das dies dem Finanzamt auffällt. Hat ein Grundstück beispielsweise einen Wert von 200.000 Euro, kann dieses nicht für 50.000 Euro an ein Kind veräußert werden. Das Finanzamt sieht dies als Scheinkauf oder versteckte Schenkung an. Dementsprechend wird vom Staat für die Differenz eine Schenkungssteuer erhoben. Durch die Schenkungssteuer wird verhindert, das anfallende Erbschaftssteuern nicht am Finanzamt vorbeigeschmuggelt werden. Geht es nur darum, Erbschaftssteuern zu sparen, ist dies bei einem Grundstückswert von bis zu 500.000 Euro nicht notwendig, da der Erbschaftssteuerfreibetrag bei 500.000 Euro liegt. Bei der Schenkungssteuer liegt der aktuelle Freibetrag bei 400.000 Euro.


Rechtsstreitigkeiten durch seriösen Verkaufspreis vermeiden


Ein weiteres Problem, wenn Eltern einem Kind ihr Grundstück deutlich unter Wert verkaufen ist, dass andere Erbberechtigte den Verkauf der Immobilie gesetzlich innerhalb von 10 Jahren anfechten können. Doch häufig wird deshalb an einen frühzeitigen Verkauf des Grundstücks an ein Kind gedacht, um gerade das zu vermeiden.


Daher ist es wichtig, auch an Kinder zum aktuellen Marktwert das Grundstück zu verkaufen. Eine genaue Richtlinie gibt es jedoch nicht. Das bedeutet, das Eltern durchaus zu einem vergünstigten Preis das Grundstück an ihr Kind verkaufen können. Auch unter dem Marktwert. Was als legal angesehen wird und was nicht, entscheidet das Finanzamt. Am besten informieren sich Eltern dazu bei einem Anwalt oder Steuerberater, der legale Tricks kennt, um Steuern zu sparen.


Eine legale Möglichkeit, den Verkaufspreis eines Grundstücks zu senken und somit Steuern zu sparen ist, wenn den Eltern von den Kindern ein Wohnrecht auf Lebenszeit zugesagt wird. Durch ein Wohnrecht sinkt der Marktpreis des Grundstücks und fällt womöglich unter die Freibetragsgrenze. Eine weitere rechtssichere Option ist, wenn sich Kinder dazu bereit erklären, die Pflege der Eltern zu übernehmen. Auch dies ist ein wertmindernder Faktor, mit dem sich der Preis eines Grundstücks reduzieren lässt.


Grundstück Verschenken ist besser als Grundstück verkaufen


Für das Kind ist es besser, wenn Eltern ihr Grundstück verschenken. Der Freibetrag liegt bei 400.000 Euro. Dieser Freibetrag kann alle 10 Jahre neu ausgeschöpft werden. Alternativ kann das Grundstück bei besonderen Bedingungen zu einem günstigen Preis verkauft werden. Diesbezüglich sollten sich Eltern bei einem Steuerberater oder Anwalt informieren. Hat man keine eigenen Kinder, so kann man sein Haus auch an einen Investor wie Allgeier Wohnbau GmbH & Co. KG verkaufen. 

 


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