Die Aufgaben einer Hausverwaltung

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Eine Hausverwaltung wie beispielsweise die TC Bauregie GmbH & Co.KG nimmt die administrativen Aufgaben wahr, die bei einer Immobilie anfallen. Hausmeistertätigkeiten wie z. B. Schneeräumen gehören nicht zu den Aufgaben einer Hausverwaltung. Zwei Arten von Hausverwaltungen existieren: die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG-Verwaltung) und die Mietverwaltung.

WEG-Verwaltung

Jede Eigentumswohnanlage umfasst Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum. Zum Sondereigentum gehören die Wohnungen. Das Gemeinschaftseigentum umfasst alle Teile, Anlagen und Einrichtungen, die nicht Sondereigentum sind. Unter anderem gehören das Dach, das Treppenhaus, die gemeinschaftlich genutzte Gartenanlage, die Zentralheizung sowie die Wasserversorgung zum Gemeinschaftseigentum. Besitzer des Gemeinschaftseigentums ist die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).

Die WEG-Verwaltung ist für alles zuständig, was mit der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zu tun hat. Sie stellt die Hausordnung auf. Sie sorgt für die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums. Sie sammelt eine angemessene Instandhaltungsrückstellung an. Sie versichert das Gemeinschaftseigentum zum Neuwert gegen Feuer und die Wohnungseigentümer gegen Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Soweit es sich um gemeinschaftliche Angelegenheiten der Wohnungseigentümer handelt, fordert sie Lasten- und Kostenbeiträge, Tilgungsbeträge sowie Hypothekenzinsen an, verwaltet sie und führt sie ab. Sie bewirkt Zahlungen und Leistungen, die mit der laufenden Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zusammenhängen, nimmt sie entgegen und verwaltet sie. Sie erstellt einen Wirtschaftsplan.

Er listet die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben, die bei der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums entstehen. Er weist die anteilmäßige Verpflichtung der Wohnungseigentümer zur Lasten- und Kostentragung aus und legt die Beitragsleistung der Wohnungseigentümer zu der vorgesehenen Instandhaltungsrückstellung fest.

Darüber hinaus erstellt die WEG-Verwaltung pro Wohnungseigentümer eine Abrechnung. Sie stellt alle Einnahmen und alle Ausgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft für den Zeitraum eines Kalenderjahres dar. Außerdem berechnet und listet sie den Betrag, den jeder der Wohnungseigentümer zu zahlen hat und weist gebildete Rücklagen und die Kontostände aus.

Mindestens einmal pro Jahr beruft die WEG-Verwaltung eine Eigentümerversammlung ein. Auf ihr entscheiden die Wohnungseigentümer über Themen, die mit dem Gemeinschaftseigentum in Zusammenhang stehen. Unter anderem beschließen sie den Wirtschaftsplan und die Abrechnung. Die gefassten Beschlüsse nimmt die WEG-Verwaltung in eine Beschlusssammlung auf.

Das Wohnungseigentumsgesetz legt Aufgaben, Rechte und Pflichten der WEG-Hausverwaltung im Detail fest.

Mietverwaltung

Sie ist für alles zuständig, das mit Miete zu tun hat. In diesem Fall kümmert sich die Hausverwaltung um die Vermietung von Wohnungen, erstellt Mietverträge, überprüft die Mietzahlungen und verschickt im Bedarfsfall Mitteilungen über Mietänderungen. Sie bezahlt fällige Rechnungen. Dazu zählen Rechnungen an die Wasserversorgung und -entsorgung sowie Strom- und Heizungsrechnungen. Sie veranlasst und begleicht Wartungs-, Reparatur- und Sanierungsarbeiten. Außerdem erstellt sie die Betriebskostenabrechnung. Im Gegensatz zur WEG-Verwaltung schreibt der Gesetzgeber Aufgaben, Rechte und Pflichten der Mietverwaltung nicht vor. Sie sind zwischen Vermieter und Mietverwaltung frei zu vereinbaren.


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